ausstellerbedingungen und agbs
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen dem Veranstalter Designverliebt, Siegfried Kolda, Handel Mazzetti Str. 123/4, 3100 St. Pölten und dem Aussteller, namentlich laut Anmeldedaten genannt. Die Geschäftsbedingungen werden gültig mit abschicken der anmeldung. Abweichende Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Veranstalter in schriftlicher form anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Ausstellers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, die Geschäftsbedingungen zu verändern. Es gilt der jeweilige Stand der Geschäftsbedingungen zur Zeit der jeweiligen Buchung von Ausstellungständen.
VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand des Vertrages ist die Miete einer bestimmten Anzahl von Marktständen. Darüber hinaus können vom Aussteller bestimmte Zusatzleistungen gebucht werden.
Teilnahmegebühren
Die Anmeldung ist gültig nach Übermittlung und die Teilnahme verpflichtend sobald Sie von uns schriftlich bestätigt wird. Die Zahlung ist umgehend nach erhalt zu überweisen.
Datenschutz & veröffentlichung:
Mit der Anmeldung des Ausstellers, erteilt dieser dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Ausstellers sowie gegebenenfalls weiterer Daten und Informationen wie etwa die Adressdaten, Firmierung, URL, dem Standort seines Verkaufsstandes und den von ihm angebotenen Leistungen, Waren, Produkt- & Personenbilder sowie die Veröffentlichung jener in PR- Medien wie z.B.. Zeitschriften, Zeitungen, TV usw. zum Zwecke der automatischen Bearbeitung von Daten werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weiter gegeben.
Aufbau, Pflichten Aussteller, Betrieb des Standes, Abbau:
- Mit Unterzeichnung der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller zur verbindlichen Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung und zur Bezahlung der vereinbarten Standgebühr bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum, sofern die Anmeldung auch vom Veranstalter angenommen wird. Des Weiteren unterwerfen sich der Aussteller und seine Beauftragten auch den Ausstellungsbedingungen, den behördlichen Vorschriften, sowie der Hausordnung. Mündliche Abmachungen bestehen nicht.
- Von Seiten des Veranstalters werden Anmeldungen erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung (auch per E-Mail) gültig. Der Veranstalter ist berechtigt Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
- Im Falle einer Rücktrittserklärung des Ausstellers aufgrund höherer umstände und wenn das senden einer personellen vertretung nicht möglich ist, hat dieser die volle Standgebühr zu bezahlen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich und auf jeden Fall per Einschreiben bis 1 Monat vor der Veranstaltung zu erfolgen. Im Falle einer verspäteten Rücktrittserklärung, oder in dem Fall, dass ein Aussteller seinen Standplatz ohne vorher erfolgte Rücktrittserklärung nicht bezieht, ist zusätzlich eine Vertragsstrafe von 200% der Standmiete zu bezahlen.
- Die Standaufbauzeiten werden gesondert und rechtzeitig bekannt gegeben. Der Aufbau muss bis am jeweiligen Eröffnungstag eine halbe Stunde vor dem Einlass der Besucher beendet und der stand befüllt sein. Der Aussteller verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass eine Belieferung der Stände während der Veranstaltungstage ausnahmslos bis eine halbe Stunde vor Beginn abgeschlossen ist bzw. erst wieder nach Ende des Veranstaltungstages durchgeführt wird.
- Die Stände werden vom Veranstalter eingeteilt. Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder sonst Dritten zu überlassen.
- Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand bis zum Ende der Veranstaltung aufgebaut zu lassen. Andernfalls wird eine Strafzahlung in Höhe der doppelten Standgebühr eingefordert.
- Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein.
- Der Aussteller ist nicht zur Ausschank berechtigt! (ausnahme ist eine schriftliche Erlaubnis vom Veranstalter). Der Aussteller verpflichtet sich, die in der anmeldung angegebenen produktinformationen einzuhalten.
- Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Marktes sauber zu halten. Jeder Aussteller ist dazu verpflichtet seinen Standplatz und den Umkreis von 5m rund um den Verkaufsstand sauber zu halten. Jeder Aussteller hat seinen Müll selbst zu entsorgen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Standplatz in völlig gereinigtem und geräumtem Zustand zu verlassen. Eine allfällige notwendige Ersatzreinigung durch den Veranstalter geht auf Kosten des Ausstellers.
- Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Veranstaltung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller sind verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Standmiete zu bezahlen. Der Aussteller ist
verpflichtet, den Stand zur angegebenen Frist geräumt zu haben. ggf. Personalkosten welche über die Frist hinaus gehen können dem Aussteller verrechnet werden.
- Die allgemeine Überwachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt
auch während der Auf- und Abbauzeiten.
- Der Veranstalter übt auf dem gesamten Ausstellungsgelände das Hausrecht aus und ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Kosten dieser Maßnahmen trägt der Aussteller. Der Veranstalter ist berechtigt vor und während der Veranstaltung einzelne Artikel auszuschließen bzw. bei groben Verstößen einen Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen.
- Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass für seine oder für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und geltende gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche, gesundheitspolizeiliche, feuerpolizeiliche und polizeiliche Vorschriften und Gesetze eingehalten werden. Der Aussteller erklärt hiermit auch im Besitz einer entsprechenden Gewerbeberechtigung zu sein. Der Aussteller hat dessen rechtliche Vorgaben selbst zu erfüllen. (Anmeldung als Künstler, Verein, Firma, gewerbliche Tätigkeiten etc.) Eventuell von Behörden geforderte Steuern und Abgaben sind vom Aussteller zu entrichten.
- Es ist ein A4-Schild mit gut lesbaren Firmendaten mitzubringen und gut sichtbar seitlich am Stand anzubringen.
- Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieterpfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste des Pfandguts und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen. Das Pfandrecht wird auch auf die Waren der Vertragsfirmen des Ausstellers übertragen.
- kein flyern, plakatieren oder sonstige werbemaßnahmen während der veranstaltung außer bei schriftlicher bewilligung des veranstalters.
Veranstaltung:
Ist eine geregelte Durchführung der Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, oder die Ausstellungsdauer zu verkürzen, oder den veranstaltungsort zu ändern, ohne dass der Aussteller hieraus Schadensersatzansprüche geltend machen kann, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorwerfbar. Die Teilnahmegebühren werden hierbei nicht teilweise oder zur Gänze rückerstattet.
Haftung:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung (ZB. für Schäden an den Messe-/ Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung usw.). Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung/Garantie für einen Erfolg der Veranstaltung und etwaige Gewinn- und Umsatzerwartungen der Aussteller. Es können diesbezüglich an den Veranstalter keine Schadenersatzforderungen gestellt werden. Für Personen und Sachschäden, die durch den Aussteller, seiner Beauftragten oder seinen Betrieb verursacht wurden, haftet der Aussteller. Der Aussteller hat dafür eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Schlussbestimmungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder gesetzlichen Vorschriften widersprechen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die beiden Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Vertragslücke. Auf das Vertragsverhältnis wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart, der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten.
Datenschutzerklärung:
Ich stimme zu, dass meine folgenden persönlichen Daten von Designverliebt – Sigi Kolda – Handel Mazzetti Straße 123/4 – 3100 St. Pölten – ichbin@designverliebt.at zu folgendem Zweck gespeichert und verarbeitet werden: Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Terminen, Zusendung von Werbung (Aktionen, Anmeldeformulare, Newsletter, ...), Veröffentlichung von Bildern, die bei Veranstaltungen aufgenommen wurden, z.B. auf social media. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit von mir widerrufen werden. Auf der Veranstaltung werden Fotos angefertigt, mit dem Besuch und der Buchung eines Standes am designverliebt kreativmarkt erklärt man sich mit der Veröffentlichung dieser einverstanden. Stand: 01.06.2020